Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie online oder formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.
Wenn Sie die Prüfung online beantragen:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Onlineantrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
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Für die Antragstellung benötigen Sie:
- ein Elster-Unternehmenskonto
- ein Elster-Zertifikat.
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Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF, PNG oder JPEG-Datei mit maximal 10 Megabyte pro Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
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Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.
Wenn Sie die Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:
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Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
- Ihrem vollständigen Namen
- Ihrer vollständigen Anschrift
- Telefonnummer
- Faxnummer, sofern vorhanden
- Ihrer E-Mail-Adresse
- allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
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Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per:
- Post,
- Fax oder
- Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.

