Wenn Sie eine Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit wünschen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, laden Sie sich den Vordruck „Stellenangebot für einen Ferienjob in Deutschland“ herunter und füllen Sie diesen aus. Die Bundesagentur für Arbeit schlägt Ihnen passende Bewerberinnen und Bewerber vor.
- Haben Sie sich schließlich für eine Bewerberin oder einen Bewerber entschieden, füllen Sie das Antragsformular „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende“ in zweifacher Ausführung aus.
- Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie die Vordrucke vollständig ausgefüllt haben und das Antragsformular „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende“ in zweifacher Ausführung einreichen.
- Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.
- Die Vermittlungsbestätigung wird Ihnen in digitaler Form oder als Kopie per Post zugesandt.
- Leiten Sie diese an die Studentin oder den Studenten weiter.
Wenn Sie bereits persönlichen Kontakt zu einer Studentin oder einem Studenten geknüpft haben, können Sie die Vermittlungsbestätigung sowohl schriftlich als auch online beantragen.
Wenn Sie die Vermittlungsbestätigung schriftlich beantragen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Laden Sie sich den Vordruck „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter und füllen Sie ihn in zweifacher Ausführung aus.
- Leiten Sie den Vordruck „Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung“ an Ihre/n künftige/n Ferienbeschäftigte/n weiter, damit die Hochschule diesen Vordruck ausfüllt. Darüber hinaus benötigen wir noch eine von der Hochschule ausgestellte Immatrikulationsbescheinigung in deutscher oder englischer Sprache, alternativ mit Übersetzung.
- Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke gemeinsam mit einer Passkopie der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
- Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie die Vordrucke vollständig ausgefüllt haben und den Vordruck „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende“ in zweifacher Ausführung einreichen.
- Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.
- Bitte leiten Sie die Vermittlungsbestätigung in digitaler Form oder als Kopie an die Studierende beziehungsweise den Studierenden weiter.
Alternativ können Sie die Ferienbeschäftigung über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit online beantragen.
- Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende online bestätigen“ auf.
- Prüfen Sie, ob Sie alle notwendigen Unterlagen vollständig ausgefüllt und - falls erforderlich – persönlich unterschrieben sind. Bitte verwenden Sie keine elektronische Signatur. Stellen Sie sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Dokumente als Dateien vorliegen.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Laden Sie die notwendigen Nachweise im „Upload-Service“ der Bundesagentur für Arbeit hoch
- Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.
- Im Benutzerkonto können Sie die Vermittlungsbestätigung herunterladen.
- Leiten Sie diese an die Studentin oder den Studenten weiter.

