Sie können den Antrag auf Gleichstellung online oder formlos stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen:
- Damit die Agentur für Arbeit (AA) die Voraussetzungen prüfen kann, füllen Sie die Felder in der digitalen Antragsstrecke zum Gleichstellungsantrag aus.
- In der Online-Antragsstrecke finden Sie Angaben zu erforderlichen Nachweisen beziehungsweise Unterlagen. Ihre AA fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an, wenn sie Ihren Antrag bearbeitet.
Wenn Sie Ihren Antrag auf Gleichstellung formlos, das heißt, persönlich (terminiert), telefonisch oder schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit (AA) stellen.
- Damit die AA die Voraussetzungen prüfen kann, erhalten Sie anschließend ein Formular, in dem Sie einige Fragen beantworten müssen.
- Die AA prüft Ihren Antrag.
Für beide Antragsarten gilt:
- Haben Sie den Antrag zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes gestellt, werden Ihr Arbeitgeber und – soweit vorhanden – Betriebs- beziehungsweise Personalrat und Schwerbehindertenvertretung zur konkreten Arbeitsplatzsituation befragt. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie vorher Ihre Einwilligung erklärt haben. Die jeweilige Einwilligungserklärung finden Sie im digitalen Antrag beziehungsweise im Antragsformular.
- Sie erhalten einen digitalen oder schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

