- Wenn Sie eine Bewilligung als zugelassene Wiegerin oder zugelassener Wieger beantragen wollen, müssen Sie den Antrag elektronisch über das EU-Trader-Portal stellen.
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Sie benötigen für den Zugang zum EU-Trader-Portal
- ein Geschäftskundenkonto des Zoll-Portals. Hier können Sie Ihre Zertifikate für den Zugang zu den Anwendungen im EU-Trader-Portal hinterlegen, verwalten und zum EU-Trader-Portal navigieren. Wenn Sie noch kein Geschäftskundenkonto haben, müssen Sie sich zunächst im Zoll-Portal registrieren. Hierfür benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat auf Basis der aktuellen Steuernummer Ihres Unternehmens. Nachdem Sie sich mit ELSTER identifiziert haben, können Sie gleichwertig die Zoll-Ident App zum Login nutzen.
- eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben, müssen Sie diese in Ihrem Benutzerkonto im Zoll-Portal beantragen. Über das Benutzerkonto erhalten Sie Zugang zur “EORI-Nr. Verwaltung“ und können eine EORI-Nummer neu beantragen.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das Geschäftskundenkonto des Zollportals ein.
- Rufen Sie die Dienstleistung “EU-Trader-Portal und CBAM-Portal“ auf.
- Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie sich für die Dienstleistung und laden die Zertifikate hoch. Dann können Sie die Dienstleistung nutzen und von dort aus zum EU-Trader-Portal navigieren.
- Füllen Sie den Antrag für die Bewilligungsart "AWB - Status eines zugelassenen Wiegers von Bananen (AWB)" aus und senden Sie diesen ab.
- Senden Sie das "Zusatzblatt nationale Angaben", die entsprechenden Aufzeichnungen über die Verwiegungen sowie gegebenenfalls die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader-Portal generierte Antragsnummer direkt zu.
- Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen, wird eine Bewilligung elektronisch im EU-Trader-Portal erteilt.
- Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen elektronischen Bescheid über die Ablehnung des Antrags im EU-Trader-Portal.

