Um eine Lagerstätte als Zolllager verwenden zu dürfen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:
- Verwenden Sie das Formular "Antrag auf Bewilligung für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren" (Formular 0290).
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Fügen Sie dem Formular die ausgefüllten "Fragebögen zollrechtliche Bewilligungen" Teil II, III und V bei.
- Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter benötigen Sie die Fragebögen nicht.
- Sie füllen außerdem den "Antrag auf Bewilligung einer Gesamtsicherheit" (Formular 0597) aus.
- Senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt informiert Sie für die Annahme Ihres Antrags.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.
Bei mitgliedstaatenübergreifender Bewilligung:
- Stellen Sie den Antrag über das EU-Trader-Portal. Verwenden Sie für die Zusatzangaben das "Zusatzblatt nationale Angaben".
- Senden Sie das ausgefüllte Zusatzblatt und die Teile des Fragebogens per Post an das zuständige Hauptzollamt. Nehmen Sie in Ihrer Sendung Bezug auf die durch das EU-Trader-Portal erzeugte Antragsnummer.
Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Sie die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke führen oder in dem sie zugänglich ist und an dem wenigstens ein Teil der Lagerung durchgeführt wird. Die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke umfasst die Aufzeichnungen und Unterlagen, anhand derer die Zollbehörde eine Entscheidung treffen kann.

