Für Beschwerden rund um die Themen Basiskonto, Kontenwechselhilfe und Entgelttransparenz können Sie sich an die BaFin wenden.
- Rufen Sie die Seite "Bei der BaFin beschweren" auf.
- Dort finden Sie das Online-Formular, über das Sie Ihre Beschwerde an die BaFin übermitteln können.
- Geben Sie die relevanten Daten zu Ihrer Beschwerde in die Felder des Formulars ein.
- Reichen Sie das Online-Formular digital ein.
- Die BaFin prüft Ihre Beschwerde.
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Wenn Ihre Beschwerde die Eröffnung eines Basiskontos betrifft, ist folgende zu beachten: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Ablehnung Ihres Antrags auf ein Basiskonto erlaubt. Das ist der Fall, wenn:
- Sie bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto haben und Sie dieses Konto tatsächlich nutzen können,
- Sie innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeitenden oder einen ihrer Kundinnen oder Kunden verurteilt worden sind,
- Sie bereits ein Basiskonto bei derselben Bank hatten und diese den Basiskontovertrag wegen Zahlungsverzug oder wegen Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt gekündigt hat, oder
- die Bank durch die Aufnahme und Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung zu Ihnen gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz und aus dem Kreditwesengesetz oder bei der Begründung der Ablehnung gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen würde.
- Hat die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen wird und davon eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen ist, prüft sie, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen kann.
Die BaFin ist ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Sie schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt. Der Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen.
Ein Verwaltungsverfahren gegen Ihre Bank müssen Sie schriftlich oder mit Hilfe des Onlineformulars der BaFin beantragen.
- Laden Sie den Antrag auf der Internetseite der BaFin herunter und füllen Sie ihn vollständig aus.
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
- Alternativ können Sie das Onlineformular der BaFin vollständig ausfüllen.
- Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch.
- Die BaFin prüft, ob Sie die Voraussetzungen für Ihr Anliegen, zum Beispiel die Eröffnung eines Basiskontos, erfüllen. Hierzu kann die BaFin auch eine Stellungnahme der Bank einholen.
- Hat die Bank Ihnen gegenüber unrechtmäßig gehandelt, ordnet die BaFin an, diesen Mangel zu beheben, zum Beispiel durch die Eröffnung eines Basiskontos.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.
- Wenn Ihr Antrag bei der BaFin abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird.
- Auch Ihre Bank kann Widerspruch einlegen.

