Sie können die Verbringung online oder per Post melden.
Wenn Sie die Verbringung online melden wollen:
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Öffnen Sie den Onlinedienst. Sie können sich folgendermaßen identifizieren:
- als Privatperson mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID für EU-Bürger
- als Privatperson mit dem ELSTER-Zertifikat über die BundID
- als Organisation mit dem Unternehmenskonto auf der Basis von ELSTER
- Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie die Meldung online ab.
Wenn Sie die Verbringung per Post melden wollen:
- Beantragen Sie das Formular für die Verbringungsanzeige bei der zuständigen Waffenbehörde.
- Füllen Sie das Formular aus, unterschrieben Sie es und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Das BVA prüft Ihre Meldung und überträgt die Informationen in das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI). Sie erhalten die bestätigte Meldung per Post.

