Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
- Sie erscheinen persönlich und stellen als betreuende Person den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die von Ihnen betreute Person.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft Ihre Betreuungsvollmacht bzw. den Betreuerausweis sowie die Angaben zur betreuten Person.
- Erforderliche Unterlagen (zum Beispiel medizinische Nachweise) werden entgegengenommen und geprüft.
- Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und weiterbearbeitet.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den nächsten Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie prüfen auf der Internetseite Ihrer Meldebehörde, ob ein Onlinedienst für die Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen angeboten wird.
- Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, melden Sie sich mit einem hoheitlichen Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) an (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
- Sie wählen den Onlinedienst zur Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen aus.
- Sie füllen das digitale Formular aus und machen Angaben sowohl zu Ihrer eigenen Person als Betreuerin oder Betreuer als auch zur betreuten Person.
- Bei Bedarf laden Sie Nachweise hoch (zum Beispiel Betreuerausweis, medizinische Unterlagen).
- Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie den Antrag elektronisch an die Behörde.
- Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen, prüft die Unterlagen und verarbeitet die Angaben im Melderegister.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt und über die weiteren Schritte und den Entscheidungsstatus informiert.

