- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde ein.
- Die Gemeinde prüft die Angaben zu den bebauten, überbauten und befestigten Flächen und den Anschluss an die öffentliche Kanalisation.
- Die entsprechenden Flächen werden ermittelt und die Gebühr auf dieser Grundlage berechnet.
- Die Gemeinde informiert Sie über die Höhe der Niederschlagswassergebühr.
- Die Gebühr wird in der Regel jährlich in Form eines Bescheids festgesetzt und ist entsprechend zu bezahlen.
- Bei Unklarheiten oder Änderungen (zum Beispiel Neubau, Flächenveränderungen) müssen Sie die Gemeinde informieren, um eine Anpassung der Gebühr zu veranlassen.

