Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder direkt die Einbürgerungsbehörde der Stadt oder des Landkreises
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Wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben und diese sich einbürgern lässt, können Sie und Ihr minderjähriges Kind miteingebürgert werden.
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie und Ihr minderjähriges Kind miteingebürgert werden, auch wenn Sie sich noch nicht seit fünf Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten. Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder direkt die Einbürgerungsbehörde der Stadt oder des Landkreises
Hinweise:
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