Die Verwaltung wird im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens auf eine gütliche Erledigung hinwirken. Weiterhin können Sie auf die Vollstreckungsbehörde zugehen und um eine Aufschiebung oder Umwandlung in eine Ratenzahlung bitten, indem Sie glaubhaft darlegen, dass Sie diese mit den Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln bewältigen können.
Der Antrag kann formlos erfolgen.

