- Wenn Sie die Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen beenden, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen.
- Die Beendigungsmitteilung reichen Sie genau wie den Antrag auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis und die Änderungsmitteilung online ein.
- Die Bundesnetzagentur löscht Ihre Eintragung als Anbieter von Postdienstleistungen aus dem digitalen Anbieterverzeichnis.

