Sie können den Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) online oder per Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Dafür benötigen Sie eine BundID beziehungsweise das ELSTER-Unternehmenskonto.
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Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen:
- als elektronische Originaldokumente
- als amtlich beglaubigte elektronische Kopien
- Alternativ können Sie amtlich beglaubigte Kopien auf Papier per Post oder E-Mail nachreichen.
- Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
- Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
- Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
- Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen per E-Mail.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen:
- Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins" auf der Internetseite des EBA herunter.
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Sie können das Formular wahlweise
- direkt im Browser ausfüllen oder
- es herunterladen und dann digital ausfüllen oder
- es ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus, sofern noch nicht geschehen, und unterschreiben Sie es.
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Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an das EBA.
- Achten Sie darauf, dass die Unterlagen nicht geklammert oder geheftet sind und entfernen Sie bereits vorhandene Heftklammern, da der Antrag eingescannt wird.
- Reichen Sie sämtliche Unterlagen ausschließlich in Größe DIN A4 ein.
- Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
- Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
- Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
- Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen vorab per E-Mail.

