Der erste Schritt zu einem Berufsorientierungspraktikum ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer Beratungs- oder Integrationsfachkraft.
Wenn Sie noch keine Beratungs- oder Integrationsfachkraft haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden.
Sie müssen die Förderung eines Berufsorientierungspraktikum bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen, bevor Sie das Praktikum beginnen.
Sobald die Beraterin oder der Berater eine Entscheidung getroffen hat, kann Ihre Beratungs- oder Integrationsfachkraft Sie für den eService „Berufsorientierungspraktikum“ freischalten.
In der Regel haben Sie wichtige Rahmenbedingungen bereits mit dem Betrieb geklärt:
- Ort
- Termin
- die für Sie interessanten Ausbildungsberufe
- die Dauer des geplanten Berufsorientierungspraktikums
Sie können den Erklärungsbogen zur Erstattung eventuell anfallender Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung oder sonstige Aufwendungen per Post oder online über den eService „Berufsorientierungspraktikum“ stellen:
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Geben Sie hier den Namen und die Anschrift des Betriebes, und den Beginn und das Ende des Berufsorientierungspraktikums an
- Schicken Sie den Antrag ab.

