Die Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person abgeben:
- online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder
- per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung
Wenn Sie die Erklärung online abgeben möchten:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch die Erklärung und die nötigen Nachweise.
- Das BVA prüft Ihre Erklärung und fordert gegebenenfalls Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.
- Wenn Ihrer Erklärung entsprochen wird, sendet das BVA Ihre Einbürgerungsurkunde an die zuständige Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
- Sollte das BVA Ihrer Erklärung nicht entsprechen, werden Sie über die Auslandsvertretung informiert.
Wenn Sie die Erklärung per Post oder persönlich abgeben möchten:
- Sie können vorab per EMail, Telefon oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort alle notwendigen Informationen erhalten. Sie erhalten unter anderem Informationen darüber, welche Dokumente Sie Ihrer Erklärung beifügen müssen.
- Laden Sie das Formular zur Erklärung auf der Internetseite des BVA herunter. Bei Bedarf kann die Auslandsvertretung Sie beim Ausfüllen der Erklärung unterstützen.
- Füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Sie können es nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich dort abgeben.
- Alternativ können Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen per Post an das BVA schicken.
- Das BVA prüft Ihre Erklärung und informiert Sie, wenn weitere Unterlagen und Angaben nötig sind.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.

