Die Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person beantragen:
- Online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder
- per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die nötigen Nachweise.
- Das BVA prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, sendet das BVA Ihre Einbürgerungsurkunde an die zuständige Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
- Sollte das BVA Ihren Antrag ablehnen, informiert Sie Ihre Auslandsvertretung.
Wenn Sie den Antrag per Post oder persönlich stellen möchten:
- Sie können vorab per E-Mail, Telefon oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung alle notwendigen Informationen über die Antragstellung und erforderlichen Unterlagen erhalten.
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter. Bei Bedarf kann die Auslandsvertretung Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen.
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn zusammen mit den Unterlagen per Post an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Sie können ihn auch persönlich dort abgeben.
- Alternativ können Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen beim BVA einreichen.
- Das BVA prüft Ihren Antrag und informiert Sie, wenn weitere Unterlagen und Angaben nötig sind.
Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.

