- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
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Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.
Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.
Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen.
Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
Die Beratung kann auch anonym erfolgen.
§§ 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
§ 68 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Achtes Kapitel SGB XII
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Sämtliche Nachweise zu Einkommen- und Vermögensverhältnissen. Zum Beispiel: Kontoauszüge aller vorhandener Konten, Renten- oder Gehaltsnachweise, Nachweise zu Lebensversicherungen etc., Sparbücher. Mietvertrag oder Nachweise über die Hauslasten. Nachweise zu Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Personalausweis, Begründung des Antrages auf Leistungen: Welche soziale Schwierigkeit soll überwunden werden?
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
keine
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Antrag kann nur in Sonderfällen rückwirkend bewilligt werden. Grundsätzlich gilt ab Antragsdatum.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
ca. ein bis drei Monate
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
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