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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen


Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.


Leistungsbeschreibung

Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.

Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen. 

Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung

Die Beratung kann auch anonym erfolgen.


An wen muss ich mich wenden?
  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Sämtliche Nachweise zu Einkommen- und Vermögensverhältnissen. Zum Beispiel: Kontoauszüge aller vorhandener Konten, Renten- oder Gehaltsnachweise, Nachweise zu Lebensversicherungen etc., Sparbücher. Mietvertrag oder Nachweise über die Hauslasten. Nachweise zu Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Personalausweis, Begründung des Antrages auf Leistungen: Welche soziale Schwierigkeit soll überwunden werden?

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Antrag kann nur in Sonderfällen rückwirkend bewilligt werden. Grundsätzlich gilt ab Antragsdatum.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

ca. ein bis drei Monate

Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-3472
Fax
+49 4121 4502-93472
E-Mail
u.fahrenkrug@kreis-pinneberg.de
WWW
Fachdienst Soziales
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Str.
  • Bus: Linie 6502
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
  • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sozialministerium
Postanschrift
24170 Kiel
Adresse
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-5416
E-Mail
poststelle@sozmi.landsh.de
WWW
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Verkehrsanbindung
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
    Parkplätze
    • Behindertenparkplatz: Südeingang
    Verkehrsanbindung
    Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
      Parkplätze
      • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

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