Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
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Wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb des Zuständigkeitsbezirks Ihrer Gemeinde verlegen wollen, Ihr Name als Gewerbetreiber sich geändert hat oder Sie künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.
Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Je nach Rechtsform einen aktuellen Handelsregisterauszug, eine Vollmacht für nicht anwesende beteiligte Geschäftsführer und eine Kopie deren Personalausweises, Personalausweis im Original.
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Wichtiger Hinweis:
Für die Gewerbeummeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Derzeit fallen Gebühren in Höhe von 30,00 Euro bei persönlicher Vorsprache an. Bei dem Zusenden der erfolgten Abmeldung auf dem Postweg fallen Gebühren in Höhe von 35,00 Euro an.
Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV)
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnz VWV) Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif).
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
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