Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Gewerbe abmelden


Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, oder die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. 


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. 

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

  • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
  • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) 
  • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes:

  • Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet.
  • Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.

Zuständige Stelle

Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Voraussetzungen
  • Betriebsauflösung oder
  • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel
    • Kopie Personalausweis
    • Kopie Reisepass
    • Meldebescheinigung
  • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Folgende Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt: - Gewerbeanmeldung im Original - Personlausweis oder Paß mit aktueller Meldebescheinigung - Aufenthaltsgemehigung bei Nicht-EU_Bürgerinnen und Bürgern - bei Abmeldung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung

  • bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen
Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Die Gewerbeabmeldung ist bei einer vollständigen Aufgabe kostenfrei. 

Rechtsgrundlage

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

§ 2 Absatz 1 Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV)

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

§ 14 Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnz VWV) Landesverordnung über Verwaltungsgeühren (allgemeiner Gebührentarif)

Was sollte ich noch wissen?

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung durch das zuständige Amt vorgenommen.

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
    Adresse
    Bismarckstraße 8
    25421 Pinneberg
    Telefon
    04101 211-2601
    Telefon
    04101 211-2602
    Telefon
    04101 211-2603
    Telefon
    04101 211-2405
    Telefon
    04101 211-2406
    Fax
    04101 211-2699
    E-Mail
    gewerbe@pinneberg.de
    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

    Verkehrsanbindung
    Bushaltestelle Bismarckstraße
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 594
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 185
    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
    • Bus: Linie 185
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 594
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

    Webseiten-ID: 19386