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Verwaltungsleistung suchen


Familienferienerholung beantragen


Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.


Leistungsbeschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für individuelle Familienurlaube und Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.


An wen muss ich mich wenden?

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Jugendämter in Schleswig-Holstein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verdienstnachweis oder Leistungsbescheinigungen nach dem SGB II oder XII bzw. Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

Jugenferienwerk

Kreis Pinneberg - Fachdienst Jugend / Soziale Dienste
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
E-Mail
info@kreis-pinneberg.de
WWW
Fachdienst Jugend / Soziale Dienste
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Str.
  • Bus: Linie 6502
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
  • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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