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Verwaltungsleistung suchen


Reisegewerbekarte verlängern lassen


Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.  


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

Beispielsweise

  • als Schaustellerin oder Schausteller,
  • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
  • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.


Voraussetzungen

Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
  • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
    • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
  • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Personalausweis oder Reisepass, ggf. Handelsregister-, Vereinsregister - oder Genossenschaftsregister - Auszug, ggf. Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handwerkskarte, ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung 

Rechtsbehelf
  • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

2 bis 4 Wochen

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
    Adresse
    Bismarckstraße 8
    25421 Pinneberg
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    Telefon
    04101 211-2406
    Fax
    04101 211-2699
    E-Mail
    gewerbe@pinneberg.de
    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

    Verkehrsanbindung
    Bushaltestelle Bismarckstraße
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 594
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 185
    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
    • Bus: Linie 185
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 594
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

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