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Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen


Die Ordnungsbehörden können jederzeit auch gegenüber Betreibern von erlaubnisfreien Gaststätten Anordnungen erlassen.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können jederzeit Anordnungen zum Schutze

  • der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
  • der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
  • gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

erlassen werden.


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Welche Gebühren fallen an?

Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Berechnung nach Aufwand/ Tarifstelle im Gebührentarif SH

Rechtsgrundlage
  • § 5 Gaststättengesetz (GastG),
  • Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.2 - VwGebV.

§ 5 GastG

GastVO

VwGebV

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

§5 GastG

Voraussetzungen

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evt. Verstoß gegen das Gaststättengesetz

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Evtl. formloser Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

Bearbeitungsdauer

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je nach Aufwand

Rechtsbehelf

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ja

Anträge / Formulare

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formlos

Unterstützende Institutionen

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Ordnungsamt, Bauamt, Lebensmittelaufsicht

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
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Fax
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WWW
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

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    • Bus: Linie 594
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    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

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