An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
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Die Ordnungsbehörden können jederzeit auch gegenüber Betreibern von erlaubnisfreien Gaststätten Anordnungen erlassen.
Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können jederzeit Anordnungen zum Schutze
erlassen werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Berechnung nach Aufwand/ Tarifstelle im Gebührentarif SH
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
evt. Verstoß gegen das Gaststättengesetz
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Evtl. formloser Antrag
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
je nach Aufwand
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
ja
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
formlos
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Ordnungsamt, Bauamt, Lebensmittelaufsicht
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
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