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Verwaltungsleistung suchen


Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen


Möchten Sie als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).


Leistungsbeschreibung

Als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigen Sie eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler sind Sie tätig als

  • Versicherungsvertreterin beziehungsweise -vertreter oder
  • Versicherungsmaklerin beziehungsweise -makler tätig.

Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und sind durch einen Vertretervertrag mit dem Versicherungsunternehmen verbunden.

Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden.

Wenn Sie Teil einer Personengesellschaft sind, benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis.


An wen muss ich mich wenden?

Ihre örtlich zuständige IHK

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Örtlich zuständige IHK ermitteln

Verfahren über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für Ihr Bundesland suchen

Voraussetzungen
  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden:
    • Hehlerei
    • Wucher
    • Insolvenzstraftaten
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
    • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
    • mangels Masse abgewiesen wurde oder
    • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
  • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
    • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
    • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit den erforderlichen Mindestdeckungssummen für das Versicherungsvermittlergewerbe abgeschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
      • gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Land des Unternehmenssitzes, die die Rechtsform nachweisen
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde und
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei Wohnsitz im Ausland:
      •  entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
      • Auskunft aus dem Vermögensverzeichnis
      • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
      • Bescheinigung des Finanzamtes oder des Gemeindesteueramtes in Steuersachen
    • bei Wohnsitz im Ausland:
      • entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
  • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe
  • bei juristischen Personen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon
+49 431 5194-0
Fax
+49 431 5194-234
E-Mail
infothek@kiel.ihk.de
WWW
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
    IHK zu Kiel
    Adresse
    Bergstraße 2
    24103 Kiel
    Telefon
    +49 431 5194-0
    Fax
    +49 431 5194-234
    E-Mail
    infothek@kiel.ihk.de
    WWW
    Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 17:00 Uhr

    Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

    Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

    Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

    Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
      Parkplätze
      • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
      • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
      • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
      Adresse
      Deliusstraße 10
      24114 Kiel
      Telefon
      +49 431 530550-0
      Fax
      +49 431 530550-99
      E-Mail
      info@ea-sh.de
      WWW
      https://www.ea-sh.de
      Öffnungszeiten

      Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
       

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze

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