Muss ich meine Heizung jetzt austauschen?
Nein. Die kommunale Wärmeplanung führt nicht dazu, dass Heizungen kurzfristig ersetzt werden müssen. Sie dient ausschließlich dazu, die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt strategisch zu planen.
Für den Betrieb und den Austausch von Heizungen gelten die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Bestehende, funktionstüchtige Heizungen können grundsätzlich weiter genutzt werden.
Welche Vorteile bietet die Wärmeplanung für Eigentümerinnen und Eigentümer?
Die kommunale Wärmeplanung schafft mehr Planungssicherheit. Sie zeigt auf, welche Wärmeversorgungsoptionen in einzelnen Gebieten langfristig denkbar sind – also ob beispielsweise ein Wärmenetz möglich sein könnte oder eher dezentrale Lösungen infrage kommen.
Diese Informationen können dabei helfen, Modernisierungs- und Investitionsentscheidungen besser vorzubereiten.
Was bedeutet die Wärmeplanung für Mieterinnen und Mieter?
Für Mieterinnen und Mieter ergeben sich aus der kommunalen Wärmeplanung keine unmittelbaren Verpflichtungen. Langfristig kann sie jedoch dazu beitragen, Modernisierungen besser planbar zu machen und die Wärmeversorgung nachhaltiger auszurichten.
Wann werden die ersten Maßnahmen umgesetzt?
Die kommunale Wärmeplanung selbst entwickelt einen strategischen Rahmen für die zukünftige Wärmeversorgung. Ob und wann einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, hängt unter anderem von politischen Entscheidungen, Förderprogrammen, Genehmigungen und Investitionen ab.
Wie kann ich mich informieren und beteiligen?
Die Stadt begleitet die kommunale Wärmeplanung mit verschiedenen Informations- und Beteiligungsangeboten.
Die erste öffentliche Informationsveranstaltung findet am 9. September 2026 statt. Dort wird das Projekt vorgestellt, der Ablauf erläutert und es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Weitere Informationen und Termine veröffentlicht die Stadt im weiteren Projektverlauf auf ihren Kommunikationskanälen.