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Schülerbeförderung


Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie im Kreis Pinneberg 11 bis 13 der weiterführenden Schulen allgemeinbildenden Schulen sowie der Förderzentren können unter bestimmten Umständen an der Schülerbeförderung teilnehmen.

Geregelt wird dies im § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes sowie in der Schülerbeförderungssatzung des Kreises, in dem die Schülerin / der Schüler wohnt.

Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird erstmals bei Wohnsitz im Kreis Pinneberg oder Kreis Segeberg und Besuch einer Quickborner Schule, zur Beantragung von Schülerfahrkarten, ein neues, einheitliches Online-Verfahren zur Verfügung stehen. Der Online Antrag steht über die Homepage www.ticket-olav.de allen Antragstellerinnen und Antragsteller zur Verfügung. Sie benötigen für die Antragstellung ein digitales Passbild. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags und mittwochs zwischen 9:00 – 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541 / 888-288 wenden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte auf der Homepage www.ticket-olav.de.

Hinweise für den Kreis Pinneberg

Mit der Einführung des Online-Antrages hat der Kreistag Pinneberg zudem beschlossen, die Bewilligung von Fahrkarten nur zu den Wintermonaten zu Gunsten einer Ganzjahresregelung sowie die bestehende Eltern-Eigenbeteiligung zum Schuljahr 2022/2023 aufzuheben.

Bei Besuch einer nicht nächstgelegenen Schule der Schulart, kann unter Umständen ein Selbstzahleranteil für die Schülerfahrkarte erhoben werden. Dieser wird während der Antragsstellung ermittelt und bekanntgegeben.

Die Folge zu dem Umstieg auf „OLAV“ ist, dass das bestehende Erstattungsverfahren der Stadt Quickborn automatisch zum 31.07.2022 beendet wird. Bestehende, privat abgeschlossene Schülerfahrkartenabo's, die bisher durch die Stadt Quickborn erstattet wurden sind, müssen entsprechend bei einem positiven „OLAV“-Antrag rechtzeitig zum Schuljahresende 2021/2022 (31.07.2022) gekündigt werden. Die Ausgabe der neu beantragten Fahrkarten erfolgt direkt im Laufe der ersten Schulwoche durch die einzelnen Schulen.

Information zu den Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2023/2024 – Kreis Segeberg / Kreis Pinneberg

Aufgrund der Umstellung der Fahrkarten auf das Deutschland Ticket (49,00 €-Ticket) zum Schuljahr 2023/2024, werden alle bereits bewilligten und ausgegebenen Fahrkarten im SH-Tarif zum 31.07.2023 bzw. im hvv-Tarif zum 31.08.2023 von der Zentralen Stelle für Schülerfahrkarten gekündigt und verlieren ihre Gültigkeit zum entsprechenden Datum.

Was bedeutet das?

Alle Bestands- und Neuschülerinnen und -schüler müssen für das Schuljahr 2023/2024 einen neuen bzw. ersten Antrag über den OLAV-Onlineantrag stellen und erhalten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem neuen Schuljahr (mit Ausnahmen) das Deutschland Ticket (49,00 €-Ticket).

Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, für die bereits in den Schuljahren 2021/2022 (nur Kreis Segeberg) und/oder Schuljahr 2022/2023 eine Schülerfahrkarte über OLAV bewilligt wurde.

Die Anspruchsvoraussetzungen der kreisspezifischen Regularien bzw. Sonderregelungen der Schulträger haben sich nicht geändert. Bitte fordern Sie bei ggf. zunächst abgelehnten Antrag, aufgrund einer vorliegenden Sonderregelung (Zuweisung DAZ-Klasse / mindestens 3 Ablehnungen von anderen, dichter zum Wohnort liegenden Schulen / Zuweisung I-Kinder), ein spezielles Schreiben bei der Schule an.

Ab dem 15.05.2023 ist die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 über den OLAV-Onlineantrag möglich und sollte bis spätestens 30.06.2023 - für die Sicherstellung der Aushändigung zum ersten Schultag – vorgenommen werden.

E-Tickets im hvv-Tarif sollten nach Möglichkeit nach dem Erhalt der neuen Fahrkarte an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zurückgeschickt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Umzug innerhalb eines Ortes bzw. Wegzug jeweils ein neuer Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt werden muss. Die bereits ausgegebene Fahrkarte verliert nach bekannt werden sofort die Gültigkeit und muss umgehend an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zurückgeschickt werden.

Alles weitere entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer "Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte".



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