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Bebauungsplan Nr. 105 "Drosselweg Süd"


Die Stadt Quickborn führt für den südlich der Kampstraße gelegenen Abschnitt des Drosselweges ein Bebauungsplanverfahren zur Regelung der Bebaubarkeit der dortigen Grundstücke durch.

Folgende Planungsziele wurden im Aufstellungsbeschluss formuliert:
  • Sicherstellung einer für den Ausbauzustand des Drosselweges angemessenen Entwicklungsperspektive der im Geltungsbereich erfassten Grundstücke unter Berücksichtigung der durch die Bestandsbauten vorgegebenen städtebaulichen Rahmenbedingungen.
  • Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 600 qm je Gebäude.
  • Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude auf maximal 2.
  • Die an der Kampstraße gelegenen Grundstücke sollen über die Kampstraße erschlossen werden. Ein Zuwegung über den Drosselweg darf zukünftig nicht geschaffen werden. Auf diesen Grundstücken soll im weiteren Verlauf eine höhere Bebauungs- / Nutzungsdichte mit einer Abstaffelung zum Drosselweg hin erarbeitet werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Fachbereich 5 – Stadtentwicklung unter Stadtplanung@quickborn.de



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