Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Als Tag für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters wurde Sonntag, der 19. April 2026 und für eine mögliche Stichwahl
Sonntag, der 10. Mai 2026 bestimmt.
Aufgrund des § 57 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 51 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) und § 73 Gemeinde- und Kreiswahlordnung
(GKWO) fordere ich hiermit auf zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters.
(...)
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 23. Februar, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
eingegangen sein. Es wird jedoch gebeten, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Frist einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit
der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
(...)
Quickborn, den 06.11.2025
Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.
Webseiten-ID: 28977