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Bekanntmachung über die Widmung von öffentlichen Straßen


Bekanntmachung über die Widmung von öffentlichen Straßen

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 26.03.2019 den Beschluss gefasst, die nachfolgend aufgeführte Straßen der Gemeinde Hasloh nach § 6 I Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. 2003 Nr. 16 S. 631-647), letztmalig geändert am 16.01.2019 (GVOBl. SH  S. 30, 2019), in der zur Zeit geltenden Fassung, dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

Nach § 3 I Nr. 3a StrWG als Gemeindestraße (Ortsstraße)

"Kronkamp", Flur 8, Gemarkung Hasloh, Flurstücke 56/11 und 56/91

"Grote Kamp", Flur 8, Gemarkung Hasloh, Flurstücke 514 und 536

 

Nach § 3 I Nr. 4b StrWG als sonstige öffentliche Straße (beschränkt öffentliche Straße)

"Grote Kamp", Flur 8, Gemarkung Hasloh, Flurstück 525

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Hasloh Abteilung Rechtsangelegenheiten, Fachbereich Recht und Interne Dienste, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn oder aber unter der Anschrift Gemeinde Hasloh, Der Bürgermeister, Garstedter Weg 16 a, 25474 Hasloh einzulegen.

Hasloh, den 25.02.2020

 

Gemeinde Hasloh

Der Bürgermeister

gez. Brummund


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