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Bekanntmachung der 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Quickborn


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 15.12.2025 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 20.01.2026 beigefügte 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Quickborn erlassen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

 
Quickborn, den 20.01.2026



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