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Bekanntmachung der Allgemeinverfügung "Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel und Abbrennverbote"


Aufgrund von § 24 Abs. 2 Nr. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBI. I S. 169), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 20. Dezember 2021 (BGBI. I S. 5238), erlässt die Stadt Quickborn nachfolgende Allgemeinverfügung.

Quickborn, 23.12.2025



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