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1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Quickborn vom 01.01.2022


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 und der § 1 Abs. 1, § 2, § 4, § 6 Abs. 1-2 und 5-7, § 15 des Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 und des § 3 Abs. 1, Abs. 2 des Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (LDSG) vom 2. Mai 2018 wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Quickborn am 28.11.2022
die beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abwassersatzung (ASS) der Stadt Quickborn erlassen.



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