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Bekanntmachung einer Einziehung


Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 08.05.2023 wurde das Flurstück 87/2 der Flur 18 eingezogen.

Das Grundstück an der Ellerauer Straße hat seine Verkehrsbedeutung mit dem Bau der Malchower Brücke verloren. Die Einziehung ist gem. § 8, Absatz 5 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holsteins durch den Träger der Straßenbaulast bekannt zu machen.

Ort und Lage des Grundstücks können der Anlage entnommen werden.

Quickborn, 09.05.2023



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