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Bekanntmachung der Gültigkeit der Kommunalwahl


Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in ihrer Sitzung am 24.09.2018 die Kommunalwahl vom 06.05.2018 in Quickborn für gültig erklärt.

 
Quickborn, 05.10.2018

Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung
gez. Volker Dentzin

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