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Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren


Aufgrund des § 4 (1, 2) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBL. Schl.-H. 2003 S. 57) sowie der §§ 1 (1) und 5 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBI. Schl.-H. 2005 S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die
Ratsversammlung am 05.09.2022 folgende Satzung erlassen:

Quickborn, 05.10.2022



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