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Die Stadt Quickborn lädt alle Bürgerinnen und Bürger zu einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen des sogenannten Bauturbo-Verfahrens für das Projekt „Dritter Ort“ in der Bahnhofstraße ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 25. März 2026, um 18 Uhr in der Stadtbücherei statt.
Das Vorhaben auf der Fläche Bahnhofstraße 60 bis 68 weicht in einzelnen Punkten von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans ab und wird daher in einem besonderen gesetzlichen Verfahren nach § 246e BauGB („Bauturbo“) behandelt. Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn entscheidet über die Zustimmung zu diesen Abweichungen. Vor dieser Entscheidung informiert die Stadtverwaltung über die Planungen und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, Hinweise und Anregungen einzubringen.
Gemeinsam mit der Adlershorst Baugenossenschaft wurde für die Erdgeschosszone des geplanten Gebäudes eine Schlüsselnutzung für die Innenstadt entwickelt. Vorgesehen ist der Umzug der Stadtbücherei aus dem 1. Obergeschoss in eine gut sichtbare Lage an der Bahnhofstraße und ihre Weiterentwicklung zu einem offenen Treffpunkt für die Stadtgesellschaft.
Geplant ist eine Multifunktionsfläche von rund 2.000 Quadratmetern, die als „Dritter Ort“ vielfältige Nutzungen vereint: Lern-, Bildungs- und Arbeitsbereiche, Treffpunkte für Jung und Alt, Ruhezonen sowie zielgruppenspezifische Angebote. Die Stadtbücherei soll künftig als Open Library auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten nutzbar sein. Ergänzend sind flexibel nutzbare Veranstaltungsflächen vorgesehen.
Neben einer erheblichen Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt durch die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und das architektonische Konzept soll mit dem Bauprojekt auch dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Geplant sind etwa 90 Wohneinheiten, von denen 70 Prozent gefördert werden. Eine Förderzusage des Landes liegt bereits vor. Weitere Informationen zum Projekt in der Bahnhofstraße können unter www.quickborn.de/tohuus eingesehen werden.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich über das Vorhaben zu informieren und sich einzubringen. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den vorgestellten Befreiungstatbeständen per E-Mail an stadtplanung@quickborn.de oder per Brief an: Stadt Quickborn, Fachdienst 1.4, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn. Dies ist in der Zeit vom 26. März bis zum 2. April 2026 möglich.
Quickborn, 20.02.2026



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