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Bekanntmachung über die Beauftragung der Abfuhr von Fäkalschlamm zur Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben der Stadt Quickborn


Gemäß § 21 (3) der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Quickborn in Verbindung mit der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Quickborn in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich bekannt:

Ab 01.08.2021 ist für die Abfuhr von Fäkalschlamm zur Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben im Stadtgebiet die Firma:

HD-Faekal Stadt-und Industriereinigungsgesellschaft mbH & Co.KG
Fabersweg 5-7, 22848 Norderstedt
Tel.-Nr.: 040 523 60 66

beauftragt.

 
Quickborn, 12.07.2021

Stadt Quickborn
Der Bürgermeister

Im Auftrag
gez. Meike Kaestner


Webseiten-ID: 17142