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Bekanntmachung über ein ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 111 A „Waldschule Quickborn“


Bekanntmachung der Stadt Quickborn über ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) (Heilungsverfahren) zum Bebauungsplans Nr. 111 A „Waldschule Quickborn“ der Stadt Quickborn für das Gebiet nördlich der Kampmoorstraße, westlich des Georg-Kolbe-Stieges und südlich der nördlichen Gebäudegrenze des Süd-Flügels der Schule, hier: Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB

Das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 111A „Waldschule Quickborn“ wird vorsorglich durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf wird um folgende Punkte ergänzt:

  1. Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,6 für die Gemeinbedarfsfläche
  2. Korrektur des Höhenbezugssystems bei der Festsetzung 1.1 (Sockelhöhe)
  3. Vereinzelte Aktualisierung der Rechtsnormen

Der von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn in der Sitzung am 31.03.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte ergänzte Entwurf des B-Planes Nr. 111 A der Stadt Quickborn für das Gebiet nördlich der Kampmoorstraße, westlich des Georg-Kolbe-Stieges und südlich der nördlichen Gebäudegrenze des Süd-Flügels der Schule und die Begründung  können in der Zeit

vom 28.04. bis 12.05.2025

im Internet unter www.quickborn.de (Navigation: Stadtentwicklung > Öffentlichkeitsbeteiligung > B-Plan Nr. 111 A Waldschule Quickborn) eingesehen werden.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse  https://bob-sh.de/plan/waldschulequickborn eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Ergänzend liegt der Planungsentwurf und der Entwurf der Begründung sowie diese Bekanntmachung in der Zeit vom 28.04.2025 bis zum 12.05.2025 bei der Stadtverwaltung Quickborn im Foyer des Rathauses, Erdgeschoss, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn während folgender Zeiten 

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Weitere Informationen können Sie der Bekanntmachung entnehmen.

Quickborn, 17.04.2025



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