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Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Quickborn “Wohnbebauung südlich Kampstraße“


Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Quickborn “Wohnbebauung südlich Kampstraße“ nach § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich der Bebauung am Harksheider Weg, östlich des Grundstücks Kampstraße 8, südlich der Kampstraße und westlich des Grundstücks Kampstraße 24

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Quickborn, 27.11.2025



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