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Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten


Bekanntmachung Spielgerätesteuersatzung

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein(Gemeindeordnung - GO -), in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl Schl.-H. S. 6) in Verbindung mit den § 1 Abs. 1, § 2, § 3 Abs. 2 und § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 69), sowie des § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i.V.m. § 150 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung (AO) in der Fassung vom 01.10.2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2019 (BGBl. I S. 3866), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 22.06.2020 folgende Satzung erlassen:



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