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Masterplan Quickborn: Frist zur Abgabe von Stellungnahmen verlängert


Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 21. Mai 2026 wurde unterrichtet, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des städtebaulichen Masterplans bis zum 4. Juni 2026 verlängert wird.

Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Beteiligte haben damit zusätzliche Zeit, sich mit den Inhalten des Masterplans auseinanderzusetzen und Hinweise, Anregungen oder Stellungnahmen einzureichen.

Weitere Informationen wie beispielsweise die Präsentation aus der Öffentlichkeitsveranstaltung am 22. April 2026 stehen unter www.quickborn.de/masterplan zur Verfügung. Die Stellungnahmen können per E-Mail an stadtplanung@quickborn.de gesendet werden.

Der Masterplan dient als strategische Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Stadt Quickborn. Die eingehenden Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren ausgewertet und in die politischen Beratungen einbezogen.


PM 134 Masterplan Quickborn_ Frist verlängert

Bildinformation: Jens-Martin Gutsche (links) und Martin Albrecht (rechts) von der Gertz Gutsche Rümenapp Stadtentwicklung und Mobilität GbR mit Claudia Dappen vom beauftragten Büro BPW und Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann
 

Pressemitteilung vom 26.05.2026


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