Die Jugendgerichtshilfe wird regelmäßig durch die Polizei über die Einleitung der Ermittlungen informiert und nimmt ihre Aufgaben im gesamten weiteren Verfahren wahr. Sie begleitet Sie durch folgende Schritte:
- Grundsätzlich nimmt die Jugendgerichtshilfe mit Ihnen oder Ihren Erziehungsberechtigten Kontakt auf, sobald sie in das Verfahren einbezogen wird. Sie können sich aber auch jederzeit selbst an die Jugendgerichtshilfe wenden.
- Sobald der Kontakt hergestellt ist, führt die Jugendgerichtshilfe ein Erstgespräch mit Ihnen, um die Umstände der Straftat sowie Ihre persönliche, familiäre und soziale Situation zu klären.
- Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, nimmt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe teil, unterstützt Sie vor Ort und gibt Empfehlungen für mögliche Maßnahmen, die Ihrer Situation gerecht werden.
- Im Fall Ihrer Verurteilung hilft die Jugendgerichtshilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen, beispielsweise durch die Vermittlung sozialer Arbeitsstunden oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen. Erzieherische Maßnahmen können aber auch unabhängig von einer Verurteilung angeboten und durchgeführt werden.

