- Ein Anliegen kann durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, Betriebe, Kammern, Lehrkräfte, Schulleitungen oder Schulträger an die Schulaufsicht herangetragen werden. Dies kann schriftlich, auf digitalem Weg, telefonisch oder über die Schule erfolgen. Für Schulleitungen und Lehrkräfte gilt der Dienstweg.
- Die Schulaufsicht prüft, worum es konkret geht, ob sie für das Anliegen zuständig ist und welche Unterlagen oder Informationen dafür benötigt werden.
- In vielen Fällen nimmt die Schulaufsicht Kontakt zur Schule, zur Schulleitung oder zu anderen Beteiligten auf, um den Sachverhalt vollständig zu klären.
- Der vorliegende Fall wird unter pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Dabei wird auch geprüft, welche Regelungen, Fristen oder Vorgaben gelten.
- Wenn nötig, führt die Schulaufsicht Gespräche mit den beteiligten Personen, unterstützt bei Konflikten und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Je nach Art des Anliegens trifft die Schulaufsicht eine Entscheidung (bei Ausnahmen, Zuweisungen oder Genehmigungen) oder spricht eine Empfehlung aus.
- Die Beteiligten erhalten die Entscheidung oder Empfehlung zusammen mit einer Begründung und Hinweisen zum weiteren Vorgehen.

