Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
- Sie erscheinen persönlich oder lassen sich ggf. vertreten, um den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht zu stellen, da die betreffende Person dauerhaft behindert ist und sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft die ärztlichen oder sonstigen Nachweise zur dauerhaften Behinderung sowie die Voraussetzungen für die Befreiung.
- Angaben zur betroffenen Person werden aufgenommen und geprüft.
- Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und zur Entscheidung weiterbearbeitet.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den weiteren Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Prüfen Sie auf der Internetseite Ihrer Meldebehörde, ob ein Onlinedienst für die Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen können, angeboten wird.
- Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, melden Sie sich mit einem hoheitlichen Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) an (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
- Wählen Sie den entsprechenden Onlinedienst zur Befreiung von der Ausweispflicht aus.
- Füllen Sie das digitale Formular aus und geben Sie die erforderlichen Angaben zur betroffenen Person sowie gzu ihrer Vertretung an.
- Laden Sie Nachweise über die dauerhafte Behinderung oder weitere Unterlagen hoch.
- Nach Prüfung aller Angaben senden Sie den Antrag elektronisch an die Behörde.
- Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen, prüft die Unterlagen und verarbeitet die Informationen im Melderegister.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt und Sie über die weiteren Schritte und den Entscheidungsprozess informiert.

