Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
- Sie erscheinen persönlich und stellen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für eine Person, die dauerhaft in einer Einrichtung untergebracht ist (zum Beispiel Pflegeeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe).
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft die Nachweise zur dauerhaften Unterbringung sowie weitere erforderliche Unterlagen.
- Zusätzlich werden die Angaben zur betreffenden Person aufgenommen und bewertet.
- Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und zur weiteren Entscheidung bearbeitet.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den nächsten Schritten und zur späteren Entscheidung über die Befreiung.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie prüfen auf der Internetseite Ihrer Meldebehörde, ob ein Onlinedienst für die Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen angeboten wird.
- Falls ein Onlinedienst verfügbar ist, melden Sie sich mit einem hoheitlichen Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) an (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
- Sie wählen den entsprechenden Onlinedienst zur Befreiung von der Ausweispflicht aus.
- Sie füllen das digitale Formular aus und geben die erforderlichen Angaben zur untergebrachten Person sowie zur Einrichtung an.
- Falls erforderlich, laden Sie Nachweise zur dauerhaften Unterbringung oder weitere Dokumente hoch.
- Nach abschließender Prüfung Ihrer Angaben senden Sie den Antrag elektronisch an die Behörde.
- Die Meldebehörde nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die Unterlagen und verarbeitet die Informationen im Melderegister.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt und Sie über die weiteren Schritte und den Entscheidungsprozess informiert.

