Über die fällige Gebühr erhalten Sie zusammen mit der Übermittlung der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid. Zusätzlich muss gegebenenfalls die Fischereiabgabe bezahlt werden. Die Gesamthöhe an zu entrichtender Fischereiabgabe ist gegebenenfalls abhängig von der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der geplanten Veranstaltung.
Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Für die Erteilung des Fischereischeines wird eine einmalige Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Für die AUsstellung oder einmalige Verlängerung des Urlaubfischereischeins wird eine Gebühr von je 10,00 Euro erhoben. Zusatzlich wird eine Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 Eiúro jährlich erhoben.