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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bönningstedt hat in der Sitzung vom 14.12.2021 beschlossen, den nördlichen Abschnitt des Wendloher Weges ab Querung Rugenwedelsau (Flurstück 89/7) zu einer beschränkt öffentlichen Straße; Rad- und Gehweg, gemäß §3 Absatz 1, Nummer. 4b Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. 2003 Nr. 16 S. 631-647), letztmalig geändert am 22.04.2021 (GVOBl. 2021 Nr. 7 S. 430)), umzustufen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Bönningstedt Abteilung Rechtsangelegenheiten, Fachbereich Recht und Interne Dienste, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn oder aber unter der Anschrift Gemeinde Bönningstedt, Der Bürgermeister, Ellerbeker Straße 20, 25474 Bönningstedt einzulegen.
Veröffentlicht:
Bönningstedt, den 07.03.2022
Gemeinde Bönningstedt
Der Bürgermeister -L.S.
gez. Rolf Lammert
Webseiten-ID: 18339