Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Bekanntmachung der Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Hundesteuer


Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl Schl.-H. S. 6) in Verbindung mit den § 1 Abs. 1, § 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 und Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.12.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 69), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 28.11.2022 die beigefügte Satzung der Stadt Quickborn über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) erlassen.

Quickborn 30.11.2022



Webseiten-ID: 19516