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Die Stadt Quickborn hat die endgültige Absage zur Einführung eines eigenen Kfz-Unterscheidungszeichens „Q wie Quickborn“ erhalten. Damit ruht das Anliegen vorerst; bei einer veränderten rechtlichen Ausgangslage könnte jedoch eine Wiederaufnahme geprüft werden.
Hintergrund des Anliegens war unter anderem, dass Quickborn seit 2023 offiziell Teil des deutschen Buchstabieralphabets nach DIN-Norm ist („Q wie Quickborn“) und das Unterscheidungszeichen „Q“ bundesweit bislang nicht vergeben ist. Zudem verfügen Städte wie Quedlinburg (QLB) oder Querfurt (QFT) bereits über eigene Kennzeichen, während Quickborn als größte Stadt mit dem Anfangsbuchstaben Q ohne eigenes Unterscheidungszeichen gilt. Aus Sicht der Stadt hätte ein „Q-Kennzeichen“ zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt sowie aus marketingtechnischer Perspektive einen Mehrwert bieten können.
Die Initiative zur stärkeren regionalen Nutzung von Kfz-Kennzeichen geht unter anderem auf den Verkehrsökonomen Ralf Bochert zurück. Auch vor diesem Hintergrund hatte sich Quickborn um eine entsprechende Zuteilung bemüht. Bürgermeister Thomas Beckmann wandte sich hierzu direkt an das Bundesministerium für Verkehr. Nach einer ersten Absage im Jahr 2025 wurde Ende des letzten Jahres eine erneute Initiative gestartet.
In der nun vorliegenden abschließenden Antwort stellt das Bundesministerium klar, dass zusätzliche Kfz-Unterscheidungszeichen nach § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur dann zugeteilt werden können, wenn ein Verbrauch der bestehenden Kennzeichenkombinationen unmittelbar bevorsteht. Diese Voraussetzung sei im Kreis Pinneberg nicht gegeben. Aktuell stehen dort Kennzeichenkombinationen von PI-A 1 bis PI-ZZ 9999 zur Verfügung. Nach überschlägigen Berechnungen existieren knapp sieben Millionen mögliche Kombinationen, während derzeit nur rund 200.000 Fahrzeuge mit PI-Kennzeichen zugelassen sind.
Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass neue Unterscheidungszeichen stets für den gesamten Verwaltungsbezirk gelten und nicht auf einzelne Gemeinden beschränkt werden können. Das Zulassungsrecht diene vorrangig der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs; wirtschaftliche, marketingbezogene oder identitätsstiftende Erwägungen seien keine maßgeblichen Kriterien. Auch hätten sich die Länder bislang mehrheitlich gegen eine Änderung der geltenden Regelungen ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund bestehen derzeit keine realistischen Möglichkeiten zur Einführung eines eigenen Kfz-Kennzeichens „Q“ für die Stadt Quickborn.
Quickborn, 20.02.2026
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