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Bekanntmachung: 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Freibades der Stadt Quickborn


Aufgrund der §§ 4 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO SH) sowie der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG SH) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 23.03.2026 folgende Satzung über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahm des Freibades der Stadt Quickborn erlassen:

Quickborn, 26.03.2026



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