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Im Schiedsamtsbezirk Quickborn ist folgendes Schiedsamt neu zu besetzen:
stellvertretende Schiedsfrau oder stellvertretender Schiedsmann zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Schlichtungsverhandlungen finden überwiegend in einem Amtsraum statt, den die Gemeinde zur Verfügung stellt; sie können aber auch in der Privatwohnung der Schiedsperson geführt werden. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Sie werden von der Ratsversammlung der Stadt Quickborn auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts Pinneberg. Nach Ablauf der Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich. Wer sich bewerben möchte, sollte mindestens 30 Jahre alt sein und den Wohnsitz in Quickborn haben. Besondere Voraussetzungen für eine Bewerbung sind außerdem, dass Bewerberinnen oder Bewerber die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie eine gewisse Lebenserfahrung besitzen und völlig unparteiisch sind.
Schriftliche, formlose Bewerbungen mit Angaben von
können bis zum 15.08.2026 im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn eingereicht werden.
Allgemeine Informationen sowie ein möglicher Bewerbungsvordruck zum Schiedsamt sind im Internet unter www.quickborn.de abrufbar. Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne das Rathaus der Stadt Quickborn unter der Tel-Nr. 04106/ 611-230 zur Verfügung.
Quickborn, den 30.06.2026
Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
i.A. gez. Dentzin
Webseiten-ID: 30394